Unbeschadet der Anwendung des Absatzes 12 dürfen Zeugen, Sachverst?ndige oder andere Personen, die bereit sind, auf Ersuchen des ersuchenden Vertragsstaats im Hoheitsgebiet des ersuchenden Vertragsstaats in einem Verfahren auszusagen oder bei Ermittlungen, Strafverfolgungsma?nahmen oder Gerichtsverfahren mitzuwirken, in diesem Hoheitsgebiet wegen Handlungen, Unterlassungen oder Verurteilungen aus der Zeit vor ihrer Abreise aus dem Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaats weder verfolgt noch in Haft gehalten, bestraft oder einer sonstigen Beschr?nkung ihrer pers?nlichen Freiheit unterworfen werden.
二十七、在不影響本條第十二款的用的情況下,對于依請求締約國請求而同意到請求締約國領域就某項訴訟作證或者為某項偵查、起訴或者審判程序提供協(xié)助的證人、鑒定人或者其他人員,不應因其離開被請求締約國領域之前的作為、不作為或者定罪而在請求締約國領域內(nèi)對其起訴、羈押、處罰,或者使其人身自由受到任何其他限制。