Unbeschadet seines innerstaatlichen Rechts ist jeder Vertragsstaat bestrebt, Ma?nahmen zu treffen, die es ihm erlauben, Informationen über Ertr?ge aus in übereinstimmung mit diesem übereinkommen umschriebenen Straftaten, ohne dass davon seine eigenen Ermittlungen, Strafverfolgungsma?nahmen oder Gerichtsverfahren berührt werden, einem anderen Vertragsstaat ohne vorheriges Ersuchen zu übermitteln, wenn er der Auffassung ist, dass die Offenlegung dieser Informationen dem anderen Vertragsstaat bei der Einleitung oder Durchführung von Ermittlungen, Strafverfolgungsma?nahmen oder Gerichtsverfahren behilflich sein oder dazu führen k?nnte, dass dieser Vertragsstaat ein Ersuchen aufgrund dieses Kapitels stellt.
在不影響本國(guó)法律的情況下,各締國(guó)均應(yīng)當(dāng)努力采取措施,以便在認(rèn)為披露根據(jù)本公確立的犯罪的所得的資料可以有助于接收資料的締國(guó)啟動(dòng)或者實(shí)行偵查、起訴或者審判程序時(shí),或者在認(rèn)為可能會(huì)使該締國(guó)根據(jù)本章提出請(qǐng)求時(shí),能夠在不影響本國(guó)偵查、起訴或者審判程序的情況下,無(wú)須事先請(qǐng)求而向該另一締國(guó)轉(zhuǎn)發(fā)這類資料。