Um Menschen mit Behinderungen eine unabh?ngige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu erm?glichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Ma?nahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschlie?lich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der ?ffentlichkeit in st?dtischen und l?ndlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gew?hrleisten. Diese Ma?nahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschlie?en, gelten unter anderem für
一. 為了使殘疾人能夠獨(dú)立生活和充分參與生活的各個(gè)方面,締約國(guó)應(yīng)當(dāng)采取適當(dāng)措施,確保殘疾人在與其他人平等的基礎(chǔ)上,無(wú)障地進(jìn)出物質(zhì)環(huán)境,使交通工具,利信息和通信,包括信息和通信技術(shù)和系統(tǒng),以及享在城市和農(nóng)村地區(qū)向公眾開(kāi)放或提供的其他設(shè)施和服務(wù)。