Eine Konferenz der Vertragsstaaten wird frühestens vier Jahre und sp?testens sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses übereinkommens zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise des Ausschusses zu überprüfen und in übereinstimmung mit dem in Artikel?44 Absatz 2 beschriebenen Verfahren zu entscheiden, ob es zweckdienlich ist, die überprüfung dieses übereinkommens in übereinstimmung mit den in den Artikeln 28 bis 36 bezeichneten Aufgaben einer anderen Stelle zu übertragen, ohne dabei irgendeine M?glichkeit auszuschlie?en.
在本公約生效后至少四年但最多六年,應(yīng)舉行締約國會議,評估委員會工作,并依照第四十四條第二款確定程序,在不排除任何可能性前提下,決定是否應(yīng)根據(jù)第二十八至三十六條規(guī)定職能,將本公約監(jiān)督職能轉(zhuǎn)交給另一機構(gòu)。